Phillip C. Campbell
Phillip C. Campbell ist Gründungspartner der Sozietät Campbell Hörmann. Herr Campbell verfügt über eine langjährige Berufserfahrung aus der Betreuung steuerbegünstigter Mandanten, wie gemeinnützige Organisationen oder Berufsverbände.
Werdegang
Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2001 ist Herr Campbell vor allem auf den Gebieten des Steuerrechts und Erbrechts für seine Mandanten tätig. Er absolvierte 2008 die Steuerberaterprüfung und nahm 2012 mit Erfolg am Kurs zur Erlangung der besonderen theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Erbrecht teil. Im Jahr 2018 erlangte er aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse die Qualifikation als Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU / ISM gGmbH).
Vor der Gründung dieser Partnerschaft war Herr Campbell drei Jahre in eigener Kanzlei selbständig tätig. Zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn war er bei einer renommierten Kanzlei in Berlin auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig sowie bei einem international tätigen Unternehmen der IT Industrie, bevor er ab dem Jahr 2007 seine Tätigkeit auf dem Bereich des Steuerrechts durch seine Mitarbeit bei einer mittelständischen Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern an den Standorten München / Grünwald intensivierte.
Qualifikation und Beratungstätigkeit
Die Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater setzt Herr Campbell vor allem bei der steuerlichen und erbrechtlichen Beratung zugunsten seiner Mandanten um. Die Beratung steuerbegünstigter Organisationen setzt voraus, dass zunächst ein umfassendes Wissen im Steuerrecht erarbeitet wird, um dann die Besonderheiten für die Steuerbefreiung der NPOs umzusetzen.
Die langjährige Tätigkeit bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für NPOs und deren Beratung wurde 2018 durch die Anerkennung als Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU / ISM gGmbH) dokumentiert.
Weiterhin berät Herr Campbell Privatpersonen und Unternehmer im Erbrecht, wobei die Errichtung von und Zustiftung zu gemeinnützigen Stiftungen oder Familienstiftungen ein Schwerpunkt unserer Kanzlei darstellt.
Schwerpunkt und Spezialisierung:
- Steuerberatung steuerbegünstigter Organisationen
- Jahresabschlüsse (Bilanzen, Einnahmen-Überschussrechnung) für NPOs
- Einrichtung und Durchführung von spezialisierter Buchhaltung für NPOs, gerne in house oder durch unsere Kanzlei
- Allgemeines Steuerrecht
- Erbrecht, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer
- Steuerliche Betreuung von Stiftungen
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch