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Patrick Fischer

Patrick Fischer ist seit 2020 angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei Campbell Hörmann und seit 2021 Steuerberater in der Kanzlei. Er berät überwiegend eingetragene Vereine, Verbände, gGmbHs, Stiftungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Herr Fischer verfügt, neben der allgemeinen steuerlichen Beratung, insbesondere über vertiefte Kenntnisse im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts, der steuerlichen Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie auf dem Gebiet des Vereins- und Stiftungsrechts.

Werdegang

Herr Fischer war vor seiner Tätigkeit für die Kanzlei als Rechtsanwalt bei einer deutschlandweit tätigen Beratungsgesellschaft in München angestellt. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Arbeit lag dort in der steuerlichen Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Bereits während des Studiums an der Ludwig-Maximilians-Universität München und des Referendariats in München war Herr Fischer durchgängig auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig. So konnte er u. a. als Mitarbeiter einer großen Forschungsgesellschaft sowie einer renommierten mittelständischen Kanzlei umfassende Erfahrungen im Gemeinnützigkeitsrecht sammeln.

Schwerpunkt und Spezialisierung

  • Gründung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und gGmbHs, Rechtsformwahl und Konzeption

  • Errichtung von rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen als gemeinnützige Stiftungen

  • Gestaltung und Überarbeitung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen sowie Abstimmung mit der Finanzverwaltung und dem Registergericht

  • Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung, Vermietung und Verpachtung, Beteiligungen sowie Rücklagenbildung und Erstellung von einer rechtssicheren Mittelverwendungsrechnung

  • Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

  • Steueroptimale Gestaltung wirtschaftlicher Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen

  • Rechtssichere Rechnungslegung gemeinnütziger Organisationen

  • Umsatzsteuer im dritten Sektor, Steuerpflicht, Steuersatz und Vorsteuerabzug

  • Beratung im Rahmen von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland, Mittelweiterleitungsvereinbarungen, Mittelverwendungsnachweis über die Grenze

  • Zuschüsse, staatliche Förderung und Mitgliedsbeiträge

  • Sicherung der Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung und Einsatz von Hilfspersonen

  • CSR-Maßnahmen und Fundraising, auch Micro-Payments und Online-Fundraising

  • Spendenrecht, Sonderausgabenabzug, Zuwendungsbescheinigungen sowie Spenden und Mittelweitergabe ins Ausland und aus dem Ausland

  • Gestaltung von Sponsoringverträgen, Logonutzung, Betriebsausgabenabzug

  • Umstrukturierungen, insbesondere Ausgliederungen, Formwechsel und Abspaltung

  • Unterstützung und Vertretung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsprozessen sowie Abstimmungen mit der Finanzverwaltung zu allen Facetten des Gemeinnützigkeitsrechts

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch