Patrick Fischer
Patrick Fischer ist angestellter Rechtsanwalt und Steuerberater der Kanzlei Campbell Hörmann. Er berät überwiegend eingetragene Vereine, Verbände, gGmbHs und Stiftungen. Herr Fischer verfügt über vertiefte Kenntnisse des Gemeinnützigkeitsrechts, in der steuerlichen Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie auf dem Gebiet des Vereins- und Stiftungsrechts.
Werdegang
Vor seiner Tätigkeit für die Kanzlei Campbell Hörmann war er als Rechtsanwalt bei einer deutschlandweit tätigen Beratungsgesellschaft in München angestellt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag dort in der steuerlichen Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Während des Studiums und des Referendariats war Herr Fischer durchgängig auf den Gebieten des Steuerrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts u. a. als Mitarbeiter einer gemeinnützigen Forschungsgesellschaft sowie einer renommierten multidisziplinären Kanzlei tätig.
Schwerpunkt und Spezialisierung
Gründung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und gGmbHs, Rechtsformwahl und Konzeption
Errichtung von rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen als gemeinnützige Stiftungen
Gestaltung und Überarbeitung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen sowie Abstimmung mit der Finanzverwaltung und dem Registergericht
Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung, Vermietung und Verpachtung, Beteiligungen sowie Rücklagenbildung und Erstellung von einer rechtssicheren Mittelverwendungsrechnung
Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Steueroptimale Gestaltung wirtschaftlicher Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen
Rechtssichere Rechnungslegung gemeinnütziger Organisationen
Umsatzsteuer im dritten Sektor, Steuerpflicht, Steuersatz und Vorsteuerabzug
Beratung im Rahmen von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland, Mittelweiterleitungsvereinbarungen, Mittelverwendungsnachweis über die Grenze
Zuschüsse, staatliche Förderung und Mitgliedsbeiträge
Sicherung der Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung und Einsatz von Hilfspersonen
CSR-Maßnahmen und Fundraising, auch Micro-Payments und Online-Fundraising
Spendenrecht, Sonderausgabenabzug, Zuwendungsbescheinigungen sowie Spenden und Mittelweitergabe ins Ausland und aus dem Ausland
Gestaltung von Sponsoringverträgen, Logonutzung, Betriebsausgabenabzug
Umstrukturierungen, insbesondere Ausgliederungen, Formwechsel und Abspaltung
Unterstützung und Vertretung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsprozessen sowie Abstimmungen mit der Finanzverwaltung zu allen Facetten des Gemeinnützigkeitsrechts
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch