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Das BMF erarbeitet einen Katastrophenerlass für die Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien

17. Februar 2023 – Josef Renner
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    Das Bundesfinanzministerium (BMF) arbeitet aktuell in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder an Verwaltungsvorschriften, die den Betroffenen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien sowie gemeinnützigen Organisationen helfen sollen.

    Ab dem 6. Februar werden bundesweit rückwirkend die für solche Situationen bekannten Verwaltungserleichterungen für Unternehmen, Vereine und Engagierte in dem Katastrophenerlass enthalten sein.

    Das BMF plant, den Katastrophenerlass zeitnah als offizielles Schreiben zu veröffentlichen und hofft, dass dies zur Entlastung der betroffenen gemeinnützigen Organisationen und Betroffenen in der Türkei und in Syrien beitragen wird.

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