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Ist Ihr Impressum noch zeitgemäß? Richtige Angabe im Impressum bei einem gemeinnützigen Verein, einer Stiftung oder einer gGmbH

9. April 2021 – Niklas Schilling

    Der aus analoger Zeit stammende Rundfunkstaatsvertrag (RStV) wurde mit Wirkung vom 07.11.2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) ersetzt. Infolgedessen müssen im Impressum die Angaben zur Norm anpassen, wenn sie eine Homepage betreiben:

    Die bisherige Formulierung

    • Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV

    ist gegen die neue Formulierung

    • Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV“ zu tauschen, wenn Sie die Rechtsgrundlage nennen wollen.

    Weiterhin sind wie bisher hinter dieser Formulierung stets der Name einer natürlichen Person sowie die Anschrift aufzuführen.

    Praxistipp:

    Damit Sie nicht bei jeder Änderung wieder die Rechtsgrundlage anpassen müssen: Geben Sie den inhaltlich Verantwortlichen an und lassen die Rechtsgrundlage weg.

    Beispielformulierung: „Verantwortlich für den Inhalt: Max Mustermann

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