Auflösung einer Stiftung- Wie ist die Anfallsberechtigung in der Satzung zu bestimmen?

In der Satzung einer gemeinnützigen Stiftung muss festgelegt werden, wer das restliche Stiftungsvermögen erhalten soll, wenn die Stiftung aufgehoben wird oder die steuerbegünstigten Zwecke wegfallen.