Das Lobbyregister für Bayern ist da!
Seit dem 1. Januar 2022 ist das Lobbyregistergesetz des des Freistaates Bayern in Kraft!
Was bedeutet das Lobbyregister Bayern für Ihren gemeinnützigen Verein, Ihre Stiftung oder Ihren Berufsverband?

Müssen sich Vereine, Stiftungen und Berufsverbände in das bayerische Lobbyregister eintragen lassen? Was ist zu beachten?
Das Lobbyregister Bayern ist ohne Übergangszeit zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Eintragungspflichtige sind gehalten, ihre Daten unverzüglich dort einzutragen.
Als auf NPOs spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie rechtssicher, branchenspezifisch und praxisnah in allen Rechtsfragen betreffend das bayerische Lobbyregister:
- Für wen besteht eine Eintragungspflicht in das bayerische Lobbyregister? Führen Ihre Kontakte zu Mitgliedern des Landtages und der bayerischen Staatsregierung zu einer Eintragungspflicht?
- Welche Daten müssen veröffentlicht werden? Besteht eine Verweigerungsmöglichkeit? Welche Konsequenzen ergeben sich in diesem Fall?
- Müssen in das Lobbyregister Bayern auch schutzwürdige Daten Dritter, z.B. von Spendern, eingetragen werden?
- Impliziert eine Eintragung in das bayerische Lobbyregister eine umfangreiche politische Betätigung und gefährdet so die Gemeinnützigkeit? Was ergibt sich aus dem verpflichtenden Verhaltenskodex?
- Kann ein Code of Conduct die Gemeinnützigkeit schützen? Ist dieser im bayerischen Lobbyregister einzutragen?
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer freiwilligen Eintragung in das Lobbyregister Bayern? Ist eine freiwillige Eintragung in das Lobbyregister Bayern zu empfehlen?
- Wie sollte die Eintragung in das Lobbyregister Bayern gegenüber Spendern kommuniziert werden, die ggf. nun im Lobbyregister Bayern namentlich benannt werden müssen?
- Wie wirken sich Ausgaben für Lobbytätigkeit bzw. Interessenvertretung auf Berufsverbände aus? Stellen Ausgaben für Lobbyarbeit bzw. Interessenvertretung schädliche Zuwendungen bzw. Weitergaben an politische Parteien dar?

Wir informieren und unterstützen Sie!
Unsere Angebote für Sie:
1. Webinar: Lobbyregister – rechtssicher und fristgerecht
Melden Sie sich zu dem für Sie kostenlosen Werbinar am 18.02.2022 um 10:00 - 11:00 Uhr an:
2. Allgemeine Informationen zum Lobbyregister Bayern
Hier könne Sie erste Informationen downloaden:
3. Müssen Sie sich eintragen lassen? Wie können wir als Ihr Anwalt Sie unterstützen?
- Wir prüfen, ob eine Eintragungspflicht für Sie besteht und unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Lobbyregistergesetzes des Freistaates Bayern.
- Sie möchten nicht im bayerischen Lobbyregistergesetz eingetragen werden? Wir prüfen ob Ausnahmetatbestände eingreifen und schlagen Ihnen alternative Verhaltensweisen vor.
- Sie möchten bestimmte Angaben nicht veröffentlichen? Wir prüfen die Möglichkeit einer Verweigerung von Angaben und stellen Ihnen hieraus resultierende Konsequenzen dar.
- Wir erarbeiten Maßnahmen zur Sicherstellung rechtmäßiger und integrer Verhaltensweisen und prüfen ggfs. eine Implementierung in ein bereits vorhandenes Compliance Management System.
- Wir kümmern uns um die Einführung eines Monitoring-Systems, um die Aktualisierungspflicht des Lobbyregistergesetzes zu erfüllen.
- Wir erstellen einen organisationsinternen Verhaltenskodex bzw. Code of Conduct, der im Einklang mit den Vorgaben der Lobbyregistergesetzes für Bayern sowie der für Ihre Organisation geltenden weiteren Vorgaben (Gemeinnützigkeitsrecht, Vorgaben für steuerbegünstigte Berufsverbände) steht.
- Ihre Mitarbeiter, Vorstände und andere Funktionsträger werden durch uns geschult, damit eine umfassende Sensibilisierung in Ihrer Organisation sichergestellt ist.
4. Sie benötigen eine erste Einschätzung, ob Sie eintragungspflichtig sind?
Wir bieten Ihnen ein 45 minütiges Video-Beratungsgespräch für eine erste Einschätzung.
Dauer des Gesprächs: 45 Minuten
Kosten: 150,- € netto
Vereinbaren Sie einfach telefonisch Tel. 089 - 7491 480 oder per E-Mail einen Termin mit unseren Experten.
Unsere Ansprechpartner:
Unsere NPO-Experten betreuen Sie in allen Angelegenheiten rund um das Thema Lobbyregister