Unsere Leistungen kurzgefasst
Kunst- und Kultureinrichtungen
Rechtliche und steuerliche Beratung und Betreuung von Kunst- und Kultureinrichtungen
Museen
Rechtliche und steuerliche Beratung und Betreuung von Museen
Förderung von Kunst und Kultur
Gründung sowie rechtliche und steuerliche Betreuung von gemeinnützigen Stiftungen mit der Förderung von Kunst und Kultur
Gemeinnützige Organisationen
Gründung sowie rechtliche und steuerliche Betreuung von gemeinnützigen Organisationen (gUG, gGmbH)
Nachlassverwaltung und Nachlassplanung
Nachlassverwaltung und Nachlassplanung von Künstlerinnen und Künstlern
Künstlerinnen und Künstlern
Rechtliche und steuerliche Beratung und Betreuung von Künstlerinnen und Künstlern
Kunst, Kultur und kulturelle Bildung sind für die Entwicklung unserer Gesellschaft von herausragender Bedeutung. Sie eröffnen neue Welten, spiegeln gesellschaftliche Diskurse wider und bieten Reibungsflächen zur Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit. Auch der Gesetzgeber hat erkannt, wie wichtig die Förderung von Kunst und Kultur ist und diese daher in den Katalog gemeinnütziger Zwecke des § 52 AO aufgenommen. Damit bietet sich für Kunst- und Kultureinrichtungen die Möglichkeit als gemeinnützige Organisationen, Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen.
BEGLEITUNG
Wir begleiten gemeinnützige Organisationen, insbesondere Museen, Stiftungen, Vereine, gGmbHs sowie gUGs im Rahmen einer bestmöglichen steuerlichen und strategischen Ausrichtung im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts.
UNTERSTÜTZUNG
Wir unterstützen unsere Mandanten neben der steuerlichen Beratung auch mit rechtlicher Expertise, insbesondere bei der Gründung einer Körperschaft, der Erlangung der Gemeinnützigkeit und der rechtssicheren und effizienten Leitung der Organisation, damit sie ihrer eigentlichen Kernaufgabe, der kulturellen Bildung, nachgehen können. Wir verstehen uns als Full-Service-Berater und bieten unseren gemeinnützigen Organisationen auch weiterführende Beratung außerhalb des Kernbereichs des Gemeinnützigkeitsrechts, etwa im Umsatzsteuerrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Kunstrecht und dem allgemeinen Zivilrecht an.
BETREUUNG
Darüber hinaus betreuen wir unsere Mandanten auch vom Erwerb bis zur Übertragung von Kunstgegenständen sowie bei der Künstlernachlassverwaltung. Da diese oft mit hohen Werten – ideell wie materiell – verbunden sind, sind auch hier steuerliche wie rechtliche Aspekte zu beachten, bei denen wir unsere Mandanten gerne unterstützen.