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Rechtsanwalt für Kunst- und Kultureinrichtungen, Museen sowie Stiftungen

Wir beraten Sie auf dem Gebiet des Gemeinnützigkeitsrechts und darüber hinaus

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Unsere Leistungen kurzgefasst

 

Kunst- und Kultureinrichtungen

Rechtliche und steuerliche Beratung und Betreuung von Kunst- und Kultureinrichtungen

Museen

Rechtliche und steuerliche Beratung und Betreuung von Museen

Förderung von Kunst und Kultur

Gründung sowie rechtliche und steuerliche Betreuung von gemeinnützigen Stiftungen mit der Förderung von Kunst und Kultur

Gemeinnützige Organisationen

Gründung sowie rechtliche und steuerliche Betreuung von gemeinnützigen Organisationen (gUG, gGmbH)

Nachlassverwaltung und Nachlassplanung

Nachlassverwaltung und Nachlassplanung von Künstlerinnen und Künstlern

Künstlerinnen und Künstlern

Rechtliche und steuerliche Beratung und Betreuung von Künstlerinnen und Künstlern

Kunst, Kultur und kulturelle Bildung sind für die Entwicklung unserer Gesellschaft von herausragender Bedeutung. Sie eröffnen neue Welten, spiegeln gesellschaftliche Diskurse wider und bieten Reibungsflächen zur Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit. Auch der Gesetzgeber hat erkannt, wie wichtig die Förderung von Kunst und Kultur ist und diese daher in den Katalog gemeinnütziger Zwecke des § 52 AO aufgenommen. Damit bietet sich für Kunst- und Kultureinrichtungen die Möglichkeit als gemeinnützige Organisationen, Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen.

 

BEGLEITUNG

Wir begleiten gemeinnützige Organisationen, insbesondere Museen, Stiftungen, Vereine, gGmbHs sowie gUGs im Rahmen einer bestmöglichen steuerlichen und strategischen Ausrichtung im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts.

UNTERSTÜTZUNG

Wir unterstützen unsere Mandanten neben der steuerlichen Beratung auch mit rechtlicher Expertise, insbesondere bei der Gründung einer Körperschaft, der Erlangung der Gemeinnützigkeit und der rechtssicheren und effizienten Leitung der Organisation, damit sie ihrer eigentlichen Kernaufgabe, der kulturellen Bildung, nachgehen können. Wir verstehen uns als Full-Service-Berater und bieten unseren gemeinnützigen Organisationen auch weiterführende Beratung außerhalb des Kernbereichs des Gemeinnützigkeitsrechts, etwa im Umsatzsteuerrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Kunstrecht und dem allgemeinen Zivilrecht an.

BETREUUNG

Darüber hinaus betreuen wir unsere Mandanten auch vom Erwerb bis zur Übertragung von Kunstgegenständen sowie bei der Künstlernachlassverwaltung. Da diese oft mit hohen Werten – ideell wie materiell – verbunden sind, sind auch hier steuerliche wie rechtliche Aspekte zu beachten, bei denen wir unsere Mandanten gerne unterstützen.


Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Kennenlerngespräch.

Sie erreichen unsere Zentrale in München jederzeit unter der Telefonnummer +49 89 7491 480 oder Sie kontaktieren uns ganz einfach über unser Kontaktformular. 

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Bild von Vanessa Distler und Caroline Vogel

Unsere Expertinnen, Frau Carolin Vogel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht und zertifizierte Stiftungsberaterin, und Frau Vanessa Distler, Rechtsanwältin und zertifizierte Stiftungsberaterin, sind Ihre Ansprechpartnerinnen im Bereich Kunst- und Kultureinrichtungen und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

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Unsere Expertinnen, Frau Carolin Vogel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht und zertifizierte Stiftungsberaterin, und Frau Vanessa Distler, Rechtsanwältin und zertifizierte Stiftungsberaterin, sind Ihre Ansprechpartnerinnen im Bereich Kunst- und Kultureinrichtungen und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.


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